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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NETLANTIC GmbH (gültig ab 09.07.2006)

Die NETLANTIC GmbH (im Folgenden NETLANTIC genannt) stellt ihren Kunden einen monatlich mietbaren, webbasierten Personal Video Recorder (PVR) zur Verfügung. Der Kunde hat die Möglichkeit, auf seinem gemieteten PVR selbstständig und eigenverantwortlich Fernsehsendungen seiner Wahl und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen, anzusehen und zu speichern.


§ 1 Vertragsschluss

Diese AGB wurden vor Vertragsschluss zur Kenntnis genommen und vom Kunden akzeptiert.
Der Kunde hat von der Möglichkeit, die vorliegenden AGB hier als druckfähiges Dokument herunterzuladen, Kenntnis genommen.
Hier die AGB herunterladen


§ 2 Leistungsumfang

1. NETLANTIC vermietet jedem Kunden einen über das Internet nutzbaren PVR. Dadurch besteht die Möglichkeit eines Online-Zugriffs auf spezielle Soft- und Hardware, um nach Maßgabe des jeweils abonnierten Modells in der Pilotphase III

a) kostenfrei, begrenzt auf 2 Stunden einzelne, selbst ausgesuchte Fernsehsendungen aufzuzeichnen (Programmierung des PVR ist 5 Tage im Voraus möglich), und als Video-/ und Audiostream anzusehen.

b) gegen Bezahlung eines Mietzinses für einen im Einzelfall vereinbarten Zeitraum Fernsehsendungen der in den Programmhinweisen genannten Sender aufzuzeichnen (Programmierung des PVR ist 5 Tage im Voraus möglich) und als Video- und Audiostream anzusehen, bzw. auf seinen eigenen PC zu übertragen. Die Gesamtkapazität der Festplatte variiert je nach Angebot, das der Kunde abonniert hat und ist der jeweiligen Produktbeschreibung auf der ShiftTV Web-Page zu entnehmen.

2. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an private Kunden zur Erstellung von Kopien zum privaten Gebrauch.

3. NETLANTIC hat keine Kenntnis und keine Kontrolle darüber, welche Sendungen der Kunde mit Hilfe des PVR aufnimmt.

4. Zur Zwischenlagerung der Aufnahmen steht den Kunden im Rahmen des jeweils gemieteten Umfangs Speicherplatz zur Verfügung. Von hier aus können die Kunden die von ihnen aufgenommenen Kopien über das Internet als Video- und Audiostream ansehen.

5. Zum Betrachten der aufgezeichneten Dateien ist der Windows Media Player 9 oder höher mit dem entsprechenden Betriebssystem notwendig. Der Zugang zum Internet sollte eine Bandbreite von 1 MBit nicht unterschreiten

6. Die Auswahl der aufzunehmenden Inhalte und die entsprechende Programmierung des PVR liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

7. Mit der neuen Rekorder Generation erhält der Kunde Videos auf seine Festplatte gespielt (content push). Die Speicherkapazität wird davon nicht beeinträchtigt.

8. Testaccounts sind unbegrenzt nutzbar (Aufnahmekapazität beträgt 2 Std. ). Diverse Newsletter können direkt im Profil abbestellt werden. Im Falle eines Testaccounts kann der shift TV Newsletter/Programm Tipps nicht abbestellt werden.

§ 3 Pflichten von NETLANTIC

NETLANTIC verpflichtet sich zur gewissenhaften Wartung der vom Kunden gemieteten und diesem zum Online-Zugriff über das Internet zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Kundenanfragen bzgl. Kreditkartenzahlungen werden werktags (Mo-Fr, 9-17 Uhr) innerhalb von 48 Stunden, ausserhalb dieser Zeiten innerhalb von 72 Stunden beantwortet.
Die Anfragen sind an den Kundenservice zu richten:
Telefax: +49 89 960 570 57; E-Mail: kontakt@shift.tv


§ 4 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Unterföhring.


§ 5 Mietzins, Fälligkeit

1. Für die Aufzeichnungsgeräte fällt im TestAbonnement (derzeit max. Aufzeichnungsdauer: 2 Std.) kein Mietzins an. Für eine höhere Aufzeichnungsdauer und der Möglichkeit des Downloads fällt ein unserem Preismodell entnehmbarer Mietzins an.

2. Der Mietzins ist fällig, sobald ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und NETLANTIC zustande kommt und ist im Voraus zahlbar.

3. NETLANTIC behält sich vor, das Aktivieren des Accounts vom Eingang der Zahlung abhängig zu machen.


§ 6 Gewährleistung

NETLANTIC übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Services alle Anforderungen des Kunden erfüllen und in dem vom Kunden gewählten Umfang ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung stehen.
NETLANTIC gewährleistet, dass der bestellte Service fachmännisch in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Industriestandards erbracht wird.
NETLANTIC hat keinerlei Einfluss auf die Inhalte der jeweiligen Sender und übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Richtigkeit der in der Programmübersicht dargestellten Daten. Insbesondere ist es möglich, dass sich in Einzelfällen das auszustrahlende Programm inhaltlich oder in der zeitlichen Abfolge ändert. In diesen Fällen stellt der PVR eine Kopie der Inhalte her, die ursprünglich programmiert waren.


§ 7 Haftung

Außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen sowie bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist jegliche Haftung, insbesondere für indirekte und Folgeschäden, von NETLANTIC ausgeschlossen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung unberührt bleibt eine Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.


§ 8 Höhere Gewalt


Keine Vertragspartei haftet für Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, die durch folgende Umstände verursacht ist: kriegerische oder feindliche Handlung; Sabotage; Naturkatstrophe; nicht von der zur Erfüllung verpflichteten Partei ausgelöster Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfall; staatliche Beschränkungen (insbesondere behördliche oder gerichtliche Entscheidungen); andere Ereignisse, die sich dem Einfluss der zur Erfüllung verpflichteten Partei entziehen. Die Zahlungspflicht für bereits erbrachte Services bleibt bestehen.


§ 9 Urheberrechte, Freistellung

1. Alleiniger Kopienhersteller im Sinne des Urheberrechts ist der Kunde; NETLANTIC besitzt keinerlei Nutzungs-, Vervielfältigungs- oder Verwertungsrechte an den vom Kunden aufgenommenen Sendungen.
2. Die Kopien werden ausschließlich zum persönlichen und sonstigen privaten Gebrauch des Kunden im Sinne des § 53 UrhG hergestellt.

3. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Verbreitung der Kopien unzulässig und gesetzlich verboten ist. Der Kunde stellt NETLANTIC von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer Verbreitung der Kopien oder sonstiger Verletzungen von Urheberrecht oder anderen gewerblichen Schutzrechten frei.


§ 10 Vertraulichkeit, Datenschutz, IT-Sicherheit

1. NETLANTIC wird seine vom Datenschutzrecht auferlegten Verpflichtungen gegenüber dem Kunden erfüllen und sämtliche Programmprofile und alle personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich behandeln. NETLANTIC wird diese Informationen nur zu eigenen Zwecken und nur nach Maßgabe der Datenschutzrichtlinie erheben, speichern und verarbeiten und unter keinen Umständen Dritten zur Verfügung stellen.

2. NETLANTIC ergreift die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen, um die persönlichen Daten des Kunden vor einem unautorisierten Zugriff durch Dritte zu schützen.


§ 11 Laufzeit, Kündigung

1. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 3 Monaten bzw. 12 Monate und ist vorzeitig nicht kündbar.

2.Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sollte das Vertragsverhältnis wegen eines wichtigen Grundes vorzeitig beendet werden, so erfolgt eine Erstattung des bereits bezahlten Mietzinses (abzüglich des Mietzinses für den Zeitraum, in dem der PVR genutzt wurde.) Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von € 7,50 erhoben.
NETLANTIC behält sich für den Fall, dass von behördlicher oder gerichtlicher Seite das Anbieten des PVR verboten wird, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.


3. Der Kunde hat nach einer wirksamen Beendigung des Vertragsverhältnisses für den Zeitraum von einer Woche Zugang zu dem von ihm gemieteten Speicherplatz. Danach ist es NETLANTIC unbenommen, die gespeichrten Daten und den Account zu löschen.

4. Nutzt der Kunde seinen PVR im Rahmen des kostenlosen Testvertragsverhältnisses für einen Zeitraum von mehr als 21 Tagen nicht, hat NETLANTIC das Recht, seinen Zugang zu schließen und seine Kopien zu löschen.

5. NETLANTIC behält sich das Recht vor, die kostenlose Testphase mit einer Frist von 5 Tagen zu beenden und danach ggfs. für die Vermietung Gebühren zu berechnen.


§ 12 Schlussbestimmungen

1. Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit dies vereinbart werden kann, München.

3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag herausstellen.

4. Die auf die angemieteten Aufnahmegeräte entfallende Urhebervergütung wird von NETLANTIC an die ZPÜ abgeführt

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